Legionellen im Trinkwasser gemäß TrinkwV

 

 

In der novellierten Trinkwasserverordnung von Nov/2011 wird die Untersuchung auf Legionellen auch für gewerbliche, nicht-öffentlich genutzte Gebäude verbindlich und eine Erstuntersuchung des Wassers sollte bis zum 31.12.2013 erfolgt sein.

Daher sind auch Vermieter, Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in der Pflicht.

Die Probennahme und Legionellenanalyse darf nur durch ein für die Trinkwasseruntersuchung akkreditiertes Labor erfolgen. Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR verfügt über die erforderliche Akkreditierung und ist gemäß §15 Absatz 4 der TrinkwV bestellte Stelle für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Eine Untersuchungspflicht für Legionellen besteht, wenn folgende Gegebenheiten erfüllt sind:

  1. Hausinstallationen, bei denen das Wasser an zentraler Stelle erwärmt wird (keine Durchlauferhitzer).
  2. Großanlage zur Trinkwassererwärmung, d.h. zentraler Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder mit mehr als 3 Liter Rohr-Fassungsvermögen zwischen dem Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle.
  3. Wenn sich Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlpool) im Gebäude befinden.

Eigener Wohnraum, der rein privat genutzt wird, ist von der Untersuchungspflicht ausgenommen.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV:

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich (ohne Beanstandungen ggf. alle 3 Jahre)
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre

 

Im Rahmen der amtlichen Überprüfung von Trinkwasser bieten wir Ihnen die Probenahme und Untersuchung Ihrer Proben an. Gerne planen wir zusammen mit Ihnen die Trinkwasser-Überprüfung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Trinkwasseruntersuchung Ihrer Gebäude.

 

Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner im Bereich Trinkwasseruntersuchung.

Kontaktieren Sie uns!

 

Ihr TEAM vom

MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER

 

weitere Informationen