Weitere Informationen zu Legionellen in Trinkwasser

Für Betreiber von Wasseranlagen gelten strengere Regeln als im Lebensmittelbereich. In Trinkwassersystemen, Luftbefeuchtern von Klimaanlagen sowie in Wasserleitungen können sich Legionellen vermehren, die vor allem für ältere und immungeschwächte Personen eine große Gefahr darstellen. Eine Legionellose verläuft charakteristisch als akute fiebrige Erkrankung der Atemwege, wobei sich ihre Symptomatik bis hin zu einer tödlichen Lungenentzündung entwickeln kann.

Da heutzutage aus Gründen der Energieeinsparung die zur Abtötung von Legionellen notwendigen Temperaturen in vielen Warmwasserleitungen nicht erreicht werden, ist hier eine regelmäßige Kontrolle auf Legionellenbefall notwendig, um eine Gefährdung der Menschen (z.B. beim Duschen) auszuschließen oder frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzustellen.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella an Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich (Bescheinigung einer Fachfirma nach Anlagenüberprüfung und Gefährdungsanalyse analog zu § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001) den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden, z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen.

weiterführende Informationen:

Trinkwasserverordung 2001: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html

Umweltbundeamt: http://www.umweltbundesamt.de/search/content/legionellen?keys=legionellen